Energieverbrauch als Grundlage
Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten, können Energieausweise auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dafür ist es notwendig, den witterungsbereinigten Energieverbrauch für drei zusammenhängende Jahre anzugeben.
Energiebedarf als Grundlage
Bei Bestandsgebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die relevanten Ergebnisse der erforderlichen Berechnungen sind anzugeben.
Zuständigkeiten
Der Vollzug der Energieeinsparverordnung und damit die Zuständigkeit für den Energieausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meist sind die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder der Kreise, in denen sich die Gebäude befinden, zuständig.
Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Dazu sollte man es jedoch nicht kommen lassen!