Energieausweis

Energieausweis


Energieverbrauch als Grundlage

Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten, können Energieausweise auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dafür ist es notwendig, den witterungsbereinigten Energieverbrauch für drei zusammenhängende Jahre anzugeben.

Energiebedarf als Grundlage

Bei Bestandsgebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und  nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die relevanten Ergebnisse der erforderlichen Berechnungen sind anzugeben.

Zuständigkeiten

Der Vollzug der Energieeinsparverordnung und damit die Zuständigkeit für den Energieausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meist sind die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder der Kreise, in denen sich die Gebäude befinden, zuständig.
Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Dazu sollte man es jedoch nicht kommen lassen!


Der Energieausweis nach EnEV 2014

Ein Steckbrief für Wohngebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Dort enthalten sind allg. Angaben zum Gebäude, zum verwendeten Heizmaterial (z.Bsp. Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Die Ausweise für Wohngebäude unterscheiden Energieeffizienz-klassen von A+ bis H.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Ausweis wird notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie muss dem Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen, der Käufer erhält ein Exemplar bzw. eine Kopie davon.
Gleiches gilt gegenüber Mietern bei Neuvermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der Energieausweis muss nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Share by: