Energieausweis

  • By Dagmar Eger-Offel
  • 23 Apr, 2019

Der Energieausweis nach EnEV 2014

Ein Steckbrief für Wohngebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Dort enthalten sind allg. Angaben zum Gebäude, zum verwendeten Heizmaterial (z.Bsp. Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Die Ausweise für Wohngebäude unterscheiden Energieeffizienzklassen von A+ bis H.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Ausweis wird notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie muss dem Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen, der Käufer erhält ein Exemplar bzw. eine Kopie davon.
Gleiches gilt gegenüber Mietern bei Neuvermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der Energieausweis muss nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Energieverbrauch als Grundlage

Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden und die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten, können Energieausweise auf der Basis des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dafür ist es notwendig, den witterungsbereinigten Energieverbrauch für drei zusammenhängende Jahre anzugeben.

Energiebedarf als Grundlage
Bei Bestandsgebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und  nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. Nov. 1977 einhalten sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die relevanten Ergebnisse der erforderlichen Berechnungen sind anzugeben.

Zuständigkeiten

Der Vollzug der Energieeinsparverordnung und damit die Zuständigkeit für den Energieausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meist sind die unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder der Kreise, in denen sich die Gebäude befinden, zuständig.
Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Dazu sollte man es jedoch nicht kommen lassen!

By Dagmar Eger-Offel April 23, 2019

Die Baubetreuung ist eine Qualitätssicherungsmaßnahme, die dem Bauherrn die Gewissheit gibt, eine gute und korrekt durchgeführte Arbeit bekommen zu haben.

Bei der Planung und Ausführungen von energetischen Modernisierungen werden oft schwerwiegende Fehler gemacht, die erst später bemerkt werden. Zum Beispiel geschehen Fehler beim Dämmen von Wärme-brücken oder dem Einbau von neuen Fenstern, wodurch Schimmel entstehen können.
Bauherren sollten bei einer energetischen Modernisierung auf keinen Fall aus Kostengründen auf eine Baubetreuung verzichten. Bei der Planung, Prüfung der Ausschreibungen, Erstellen eines Konzeptes zur Heizung und Fragen in der Ausführung stehe ich mit Rat und Tat zur Seite.

Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Email, ich berate Sie gerne zu Ihrem persönlichen Bau- oder Modernisierungsobjekt.

Kompetent und unabhängig. Außerdem kann ich, im Falle von KFW Darlehen, ich als Sachverständiger der Bank eine korrekt durchgeführte Arbeit bestätigen. Die Baubetreuung wird gefördert durch das KFW CO2 Gebäudesanierungsprogramm.


By Dagmar Eger-Offel April 23, 2019

Energieerzeugung   von Strom und Wärme aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse ist CO2-frei oder CO2-neutral. Diese erneuerbaren Energien tragen dahereinen wertvollen und zukünftig weiter steigenden Beitrag zur Erzeugung von Wärme und Strom bei.
Sonnenenergie steht in Mengen kostenlos zur Verfügung und kann fossile Brennstoffe, wie Erdöl, Erdgas, Kohle teilweise oder ganz ersetzten.

Heizen mit der Sonne

Die thermische Nutzung der Sonnenenergie mit Solarthermieanlagen ist ein seit vielen Jahren erprobtes Verfahren. Im Jahresdurchschnitt kann mit Flachkollektoren über 60% des Nutzwassers erwärmt werden, und im Winter wird die Heizung kräftig unterstützt.
Bei einer mittleren Anlage beträgt die Einsparung zum Beispiel 477 l Öl pro Jahr. Bei einem Preis von 0,80 € pro l Öl und einer Preissteigerung von 8% pro Jahr ergibt sich im Lauf von 15 Jahren   eine Einsparung von 11 572 € (siehe Berechnungsbeispiel )
- und das steuerfrei!

  (siehe auch: Energieberatung)

Heizen mit Biomasse in Form von Holz

Biomasse in Form von Holz, Pflanzenabfällen und Dung sind wichtige Energieträger. Scheitholzkessel werden schon heute in vielen Wohnungen zum Heizen eingesetzt.
Holzabfälle aus Sägewerken werden zu Pellets verarbeitet und ein Holzpellets-Kessel erzeugt Wärme für die Heizung und das Warmwasser. Pellets-Heizungen bieten denselben Komfort wie Öl- oder Gasheizungen. Man nutzt einen umweltfreundlichen, heimischen Brennstoff, reduziert die Betriebskosten und ist unabhängig von den Preisschwankungen auf den Öl- und Gasmärkten.

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe funktioniert im Prinzip wie ein herkömmlicher Kühlschrank, Sie entzieht ihrer direkten Umgebung Wärme, die dann zum energiesparenden Heizen und zur Erwärmung des Warmwasserbedarfs genutzt wird. Die Wärme wird in einem in sich geschlossenen Kreislauf von einem Energieträgermedium transportiert.

Wärmepumpen nutzen die natürliche Umweltwärme und werden somit zu den erneuerbaren Energiequellen gezählt. Sie werden immer häufiger in Kombination mit Sonnenkollektoren verwendet.

Wärmepumpen verbrauchen gegenüber einem Öl-Niedertemperatur-Kessel bis zu 40 % weniger Energie, der CO2-Ausstoß liegt sogar bis zu 50 % niedriger.

Förderungen

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung, Wärmepumpen und Biomassekessel (Holzpellets-, Hackschnitzel-, Scheitholzvergaserheizungen).


By Dagmar Eger-Offel April 23, 2019

Energieberatung vor Ort ist der erste und wichtigste Schritt zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Mein Service für Sie:

  • eingehende Analyse des Ist Zustandes der energetischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik
  • Berechnung des Energiebedarfs im Ist-Zustandes und ein Vergleich mit tatsächlichen Verbrauchswerten
  • rechnerische Simulation einzelner Sanierungsvarianten entsprechend den Ergebnissen der Berechnung und den Zielsetzungen des Bauherren
  • eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Dazu gehört

Beratung über Fördermöglichkeiten
Beratung zum Einsatz erneuerbarer Energien
Berechnung der CO2-Einsparung

Sie erhalten einen schriftlichen Beratungsbericht mit einer
eingehenden Erläuterung der Ergebnisse.

Der Beratungsbericht ist anbieterunabhängig und alle vorgeschlagenen Maßnehmen entsprechen den Regeln der Technik.
Ziel einer Beratung ist, dass der Wohnungseigentümer ganzheitlich über die Möglichkeiten und die Auswirkungen energiesparender Maßnahmen informiert werden.
Gefördert wird eine Energiesparberatung vor Ort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es überwacht die Mindestanforderungen an den Umfang sowie den Ablauf der Beratung.

Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen .

Sie sparen bares Geld!