Energieausweis für Neubau
Jeder Neubau muss der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden(Energieeinsparverordnung – EnEV) entsprechen. Als Nachweis dient der Energieeinsparnachweis.
Der Jahres-Heizwärmebedarf des Gebäudes wird mittels Monatsbilanzierung und der Jahres-Primärenergiebedarf wird auf der Basis eines ausführlichen Berechnungsverfahren ermittelt.
Bei der Berechnung werden folgende Normen und Verordnungen berücksichtigt:
- DIN EN 832 : 2003 – 06
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung des Heizenergiebedarfs – Wohngebäude - DIN V 4108-6 : 2003 – 06
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs - DIN V4701-10/A1 : 2006 – 12
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen
Teil 10 : Heizung, Trinkwasser, Lüftung

