Energieausweis für Wohngebäude im Bestand
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch nach Regeln, die in der Energiesparverordnung festgelegt sind, bewertet. Sie werden für Gebäude im Bestand erstellt und richten sich an Wohnungseigentümer.
Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ist ein Energieausweis auf Verlangen vorzulegen. Der Gebäudepass wird entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt.
Im Energieausweis wird der Gesamtenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr ausgewiesen. Zusätzlich enthält er detaillierte Informationen und Modernisierungsempfehlungen, etwa zur Wärmedämmung oder zur Heizanlage. Diese Informationen werden eine wichtige Hilfe bei der Preisfindung einer Immobilie werden. Künftige Mieter können daraus den Heizbedarf erkennen und wissen mit welchen Nebenkosten sie rechnen müssen.
Der Energieausweis kann als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Es besteht immer eine Wahlfreiheit zugunsten des bedarfsorientierten Energieausweises, der die energetische Qualität eines Gebäudes besser abbildet als der Verbrauchsausweis.
Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.

